Die Verbandsspruchkammer des Westdeutschen Fußballverbandes hat RWE wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger während des Meisterschaftsspiels gegen den SV Rödinghausen am 2. September dazu verurteilt, ein Meisterschaftsheimspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen.
Wesentlich zum Strafmaß beigetragen hat dabei der Umstand, dass RWE aufgrund einer vorherigen Verurteilung während der laufenden Saison als Wiederholungstäter eingestuft wird.
Auch der Verein Rot-Weiss Essen verurteilt das beschriebene Verhalten auf das Schärfste. „Bei allem Verständnis für Emotionalität dürfen gewisse Grenzen nicht überschritten werden. Wenn Spieler, Schiedsrichter oder Zuschauer durch das Werfen von Gegenständen in Gefahr gebracht werden, ist das absolut nicht hinnehmbar. Hier hat erneut das Handeln einiger weniger erheblichen Schaden für den Verein verursacht“, so Prof. Dr. Michael Welling, 1. Vorsitzender von RWE.
Laut dem Urteil vom 19. September 2016 muss Rot-Weiss Essen wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger das nächste Heimspiel der Meisterschaftsrunde der 1. Mannschaft nach Rechtskraft des Urteils unter vollständigem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen.
Vollstreckung für zwölf Monate zur Bewährung ausgesetzt Die Vollstreckung dieser Maßnahme wird für zwölf Monate zur Bewährung ausgesetzt (ab Rechtskraft des Urteils). Das heißt, dass der Ausschluss der Zuschauer nur dann erfolgt, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem gravierenden Wiederholungsfall kommt.
Während des Meisterschaftsspiels gegen SV Rödinghausen hatten Anhänger von Rot-Weiss Essen Becher, Feuerzeuge und Fahnenstangen auf die Rasenfläche im Innenraum des Stadions geworfen. Durch die Vorkommnisse wurde die Partie für etwa zehn Minuten unterbrochen. RWE wird darüber verpflichtet, ein Netz zur Wurfhemmung anzubringen.
Aufgrund des drastischen Strafmaßes behält sich der Verein Rot-Weiss Essen vor, gegen das Urteil des WDFV in Berufung zu gehen. Über einen möglichen Widerspruch wird nach Erhalt der Urteilsbegründung entschieden.